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Glossar

Kurze Begriffserklärungen als eigenständige Nachschlage-Einträge, unabhängig vom Artikel, in dem der Fachbegriff zuerst auftaucht.

21 Beiträge

Fakten
Bestand 21
  • Landwirtschaftlichen Krankenkassen

    Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen versichern spezialisiert etwa 650.000 Versicherte in Land- und Forstwirtschaft. Sie arbeiten eng mit der SVLFG zusammen und decken alle Sozialversicherungsbereiche ab. Die LKKs bieten Präventionsprogramme für typische Berufskrankheiten wie Rückenprobleme oder Hauterkrankungen. Sie verfügen über Expertise in ländlicher Versorgung mit innovativen Modellen.

  • Innungskrankenkassen

    Innungskrankenkassen haben ihre Wurzeln in den Selbsthilfevereinen des Handwerks und versichern rund 3,5 Millionen Personen. Sie sind spezialisiert auf die Bedürfnisse von Handwerksbetrieben und kleinen bis mittleren Unternehmen. Die IKKs bieten oft überdurchschnittliche Leistungen bei Naturheilverfahren, Vorsorge und alternativen Behandlungsmethoden an.

  • Betriebskrankenkassen

    Betriebskrankenkassen entstanden als werksgebundene Kassen großer Unternehmen und versichern heute rund 12 Millionen Personen. Viele BKKs sind mittlerweile auch unternehmensextern geöffnet. Sie sind Innovationsvorreiter bei digitalen Services, Telemedizin und Online-Sprechstunden. Die schlanke Verwaltungsstruktur ermöglicht es ihnen, schnell auf neue Trends zu reagieren.

  • Allgemeinen Ortskrankenkassen

    Die Allgemeinen Ortskrankenkassen bilden die größte Gruppe der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Mit über 26 Millionen Versicherten decken die AOKs flächendeckend das gesamte Bundesgebiet ab. Die Kassen entstanden aus lokalen Selbsthilfevereinen und bewahren ihre regionale Verwurzelung. Über ein dichtes Netz an Geschäftsstellen gelten sie als besonders bürgernah.

  • Private Krankenversicherung (PKV)

    Die Private Krankenversicherung ist eine Vollversicherung, die von über 40 Versicherern angeboten wird. In Deutschland sind rund neun Millionen Menschen privat versichert. Die Beitragshöhe hängt von Leistungen, Alter, Beruf und Gesundheitszustand ab. Sie eignet sich vor allem für Beamte, Selbstständige, Studenten und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen.

  • Kopfpauschale in der Krankenversicherung: Konzept, Geschichte und aktueller Stand

    Die Gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip mit einkommensabhängigen Beiträgen. Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen. Mit Wahltarifen und Bonusprogrammen lässt sich der Schutz individuell gestalten. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, Zusatzbeiträge sind kassenabhängig.

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

    Psychische Erkrankungen zählen zur Nummer-eins-Ursache für Berufsunfähigkeit. Dauernde Belastung durch Stress, Mobbing oder schwere Lebensereignisse kann Krisen auslösen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung fängt dich finanziell auf, wenn die psychische Erkrankung deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Der Schutz muss jedoch vor der Diagnose abgeschlossen sein.

  • Zahnzusatzversicherung: Zahnstaffel & Erstattungshöhe

    Die Erstattungssätze bei Zahnzusatzversicherungen liegen oft bei 70, 80 oder 90 Prozent. Wichtig ist jedoch, auch die Zahnstaffel zu beachten, die in den ersten Jahren die maximale Leistung begrenzt. Ein 90-prozentiger Erstattungssatz kann so auf wenige hundert Euro im ersten Vertragsjahr beschränkt sein.

  • Zahnzusatzversicherung (ZZV)

    Gesetzliche Kassen zahlen für Zahnersatz nur die Hälfte der Kosten. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke teilweise oder vollständig. Mit regelmäßigen Vergleichen bekommst du die besten Leistungen und Preise. Gute Tarife bieten hohe Erstattungssätze, Prophylaxe-Leistungen und hochwertige Materialien.

  • Versicherungspflichtgrenze

    Die Versicherungspflichtgrenze regelt, ab wann Angestellte von der GKV zur privaten Krankenversicherung wechseln dürfen. 2026 liegt die Grenze bei 77.400 Euro Jahreseinkommen oder 6.450 Euro monatlich. Selbstständige, Freiberufler und Beamte unterliegen dieser Grenze nicht und können frei wählen. Wer die Grenze überschreitet, muss sich nicht sofort privat versichern, kann es aber.

  • Private Unfallversicherung

    Die Unfallversicherung sichert Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ab. Getragen wird sie von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Beiträge richten sich nach Gefahrenklasse und Versicherungshöhe. Eine dynamische Versicherung wird jährlich erhöht, orientiert an der Rentenversicherung.

  • Pflichtversicherung: Das deutsche Sozialversicherungssystem

    Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das Versicherte in existenziellen Risikosituationen absichert. Das System setzt sich aus fünf Zweigen zusammen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung unterteilt sich wiederum in die gesetzliche und die private Versicherung.

  • Praxisgebühr: Warum die 10 Euro beim Arzt abgeschafft wurden und was heute gilt

    Die Praxisgebühr war eine 10-Euro-Zuzahlung beim ersten Arztbesuch pro Quartal von 2004 bis Ende 2012. Sie wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt, um Einnahmen zu generieren. Seit dem 1. Januar 2013 ist sie abgeschafft und genügt das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte. Befreit waren Kinder unter 18 Jahren, Vorsorgetermine und Früherkennungsuntersuchungen.

  • Gesundheitsprogramme

    Disease Management Programme sind spezielle Gesundheitsprogramme der Krankenkassen für chronisch erkrankte Menschen. Sie umfassen regelmäßige Arztbesuche, Untersuchungen, Beratung und Schulungen. Derzeit bieten Krankenkassen Programme für COPD, Asthma, Diabetes Typ 1 und 2, koronare Herzkrankheit und Brustkrebs an.

  • Gesundheitsfond: Funktion & Vorteile für Kassenpatienten

    Der Gesundheitsfonds ist seit 2009 eine zentrale Geldsammelstelle für alle Krankenkassen. Beiträge fließen direkt hinein, etwa 95 Prozent von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Kassen erhalten einen Einheitsbetrag plus Zuschläge für Altersstruktur und Risiken ihrer Versicherten. Der Fonds wird auch durch Steuermittel finanziert.

  • Dread-Disease-Versicherung

    Dread-Disease-Versicherungen sichern Versicherte bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Parkinson oder Herzinfarkt ab. Sie zahlen eine Einmalzahlung, wenn eine versicherte Krankheit eintritt. Anders als Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt es nicht darauf an, ob die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. Die versicherten Krankheiten unterscheiden sich zwischen Anbietern erheblich.

  • Bürgerversicherung

    Die Bürgerversicherung ist ein Reformmodell für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, das SPD, Grüne und Linke seit 2003 vertreten. Kernidee ist ein einheitliches System, in das alle Bürger mit allen Einkommensarten einzahlen. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD lehnt dieses Modell im Koalitionsvertrag 2025 ab. Im Juli 2026 ist die Bürgerversicherung damit nicht im Koalitionsvertrag.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

    Jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland muss seinen Beruf aufgeben, bevor er das Rentenalter erreicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt deshalb als eine der wichtigsten Vorsorgeversicherungen. Mit der BU schützt du dich gegen das Risiko dauerhafter Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.

  • PKV Beitragserhöhung (BAP)

    Bei der privaten Krankenversicherung werden Beitragsanpassungen fast jedes Jahr in einzelnen Tarifen vorgenommen. Die Leistungen sind zwar lebenslang garantiert, nicht aber der Beitragssatz. Die Gründe für steigende Beiträge sind vielfältig: höhere Lebenserwartung, Leistungsausgaben über Erwartung. Versicherungsmathematiker kalkulieren die Beiträge nach streng definierten Rechtsgrundlagen.

  • Arbeitslosenversicherung: Gesetzliche und private Optionen

    Die Arbeitslosenversicherung ist seit 1927 eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie sichert Arbeitnehmer ab, wenn sie ihren Job verlieren oder längere Zeit arbeitslos sind. Der Beitragssatz liegt bei 2,4 Prozent des Bruttoentgelts, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch teilen. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren regionalen Agenturen.

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