Bürgerversicherung
Die Bürgerversicherung ist ein Reformmodell für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, das SPD, Grüne und Linke seit 2003 vertreten. Kernidee ist ein einheitliches System, in das alle Bürger mit allen Einkommensarten einzahlen. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD lehnt dieses Modell im Koalitionsvertrag 2025 ab. Im Juli 2026 ist die Bürgerversicherung damit nicht im Koalitionsvertrag.
Die Bürgerversicherung ist ein Reformmodell für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund vertreten das Konzept seit 2003 durchgehend. Kernidee: Alle Bürger zahlen mit allen Einkommensarten in ein gemeinsames System ein, unabhängig davon, ob sie heute gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Kurzüberblick
- Reformmodell für eine einheitliche Kranken- und Pflegeversicherung aller Bürger, unabhängig von Einkommen oder Berufsstatus
- Getragen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Gewerkschaften, abgelehnt von CDU/CSU, FDP und AfD
- Kein Bestandteil des Koalitionsvertrags 2025 von CDU/CSU und SPD (Stand Juli 2026)
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 Prozent, allgemeine Beitragsbemessungsgrenze: 69.750 Euro pro Jahr
Grundidee und Ursprung
Die solidarische Bürgerversicherung soll das Nebeneinander von gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung beenden. Befürworter sehen darin eine Antwort auf eine beginnende Zwei-Klassen-Medizin: Medizinische Leistungen sollen sich künftig ausschließlich nach dem Bedarf richten, nicht nach dem Versichertenstatus.
Das Konzept geht auf die Rürup-Kommission von 2003 zurück, an der auch der Kölner Gesundheitsökonom und spätere SPD-Politiker Karl Lauterbach mitwirkte. Lauterbach war bis Mai 2025 Bundesgesundheitsminister, seither führt Nina Warken (CDU) das Ministerium.
Aktuelle politische Situation (Stand Juli 2026)
Nach der Bundestagswahl 2025 bilden CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz die Bundesregierung. Der gemeinsame Koalitionsvertrag sieht keine Bürgerversicherung vor: Die SPD konnte sich mit der Forderung gegen CDU/CSU nicht durchsetzen. Stattdessen einigten sich die Partner auf strukturelle Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa bei Krankenhausversorgung, Notfallversorgung und Prävention, um die Finanzen zu stabilisieren.
Seit 2019 gilt die paritätische Beitragsfinanzierung : Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Dieser Kompromiss war 2018 Teil der damaligen Koalitionsverhandlungen und gilt bis heute als teilweise Annäherung an das Bürgerversicherungs-Modell, ohne dessen weitere Elemente wie den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze umzusetzen.
Kernelemente des Konzepts
Trotz unterschiedlicher Parteikonzepte teilen die Modelle folgende Grundelemente:
Ausweitung der Bemessungsgrundlage
- Berücksichtigung aller Einkommensarten, also auch Miet-, Zins- und Kapitaleinkünfte, nicht nur Erwerbseinkommen
- Anhebung oder vollständige Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze
Ausweitung des versicherten Personenkreises
- Versicherungspflicht auch für Beamte, die heute überwiegend privat versichert sind und Beihilfe vom Dienstherrn erhalten, sowie für Selbstständige
- Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze
Weitere Prinzipien
- Kontrahierungszwang: Jede Kasse, gesetzlich wie privat, muss jede Person ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen
- Wegfall des kassenindividuellen Zusatzbeitrags
- Beibehaltung von Sachleistungsprinzip, Umlagefinanzierung und beitragsfreier Familienversicherung für Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen
Zahlen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Stand Juli 2026)
Der allgemeine Beitragssatz liegt unverändert bei 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium auf Empfehlung des GKV-Schätzerkreises einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent festgelegt, nach 2,5 Prozent im Jahr 2025.
Die einzelnen Krankenkassen legen ihren Zusatzbeitrag jedoch selbst fest. Laut Kassenliste des GKV-Spitzenverbands vom 2. Juli 2026 reichen die individuellen Sätze von 2,18 Prozent (BKK firmus) bis 4,39 Prozent (BKK24).
Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich, nach 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Jahr 2025.
Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können, steigt 2026 auf 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich.
Bürgerversicherung im Vergleich zur Gesundheitsprämie
Als Gegenmodell zur Bürgerversicherung gilt die Gesundheitsprämie , auch Kopfpauschale genannt: eine einkommensunabhängige Pauschalprämie je Kopf, kombiniert mit einem steuerfinanzierten Sozialausgleich für Geringverdiener. Das Konzept wurde vor allem von der FDP und Teilen der Union in den Jahren um 2009 vertreten und spielt im aktuellen politischen Betrieb keine erkennbare Rolle mehr.
Der zentrale Unterschied: Bei der Bürgerversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, bei der Gesundheitsprämie zahlt jede Person unabhängig vom Einkommen denselben Betrag. Mischformen aus beiden Modellen wurden in der politischen Debatte wiederholt diskutiert, aber bislang nicht umgesetzt.
Argumente der Befürworter
- Stärkung des Solidarprinzips durch Einbeziehung aller Einkommensarten und Berufsgruppen
- Breitere Bemessungsgrundlage kann den Beitragssatz tendenziell senken
- Einheitlicher Zugang zu medizinischen Leistungen unabhängig vom Versichertenstatus
- Wettbewerb der Kassen um Versorgungsqualität statt um die Auswahl gesunder, gut verdienender Mitglieder
Einwände der Gegner
- CDU/CSU, FDP und AfD verweisen auf den Verlust der Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
- Der PKV-Verband warnt vor Arbeitsplatzverlusten in der Versicherungsbranche und vor verfassungsrechtlichen Risiken bei einer Zwangseinbeziehung von Beamten und Selbstständigen
- Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) verweist auf eine eigene Studie zu Rationierung und Versorgungsunterschieden in internationalen Gesundheitssystemen und argumentiert, einheitliche Krankenversicherungssysteme verhinderten Versorgungsunterschiede nicht automatisch
- Kritiker befürchten einen höheren Verwaltungsaufwand durch die Verbeitragung aller Einkommensarten, etwa bei Miet- und Kapitaleinkünften
Position der Parteien (Stand 2026)
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke halten trotz unterschiedlicher Regierungsbeteiligung an der Bürgerversicherung als langfristigem Ziel fest, konnten sich damit in der laufenden Koalition aber nicht durchsetzen. CDU/CSU, FDP und AfD lehnen das Konzept ab und setzen auf den Erhalt von gesetzlicher und privater Krankenversicherung nebeneinander. Der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt die Bürgerversicherung seit Langem als gewerkschaftliche Position.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Bürgerversicherung 2026 beschlossen?
Nein. Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD enthält keine Bürgerversicherung. Eine Einführung müsste eine künftige Bundesregierung mit entsprechender Mehrheit erneut verhandeln.
Was passiert mit bestehenden privaten Krankenversicherungen?
Alle bisher diskutierten Modelle sehen einen Bestandsschutz vor: Private Versicherer dürften bestehende Verträge weiterführen, aber keine neuen Vollversicherungen mehr abschließen. Offene Fragen betreffen vor allem den Erhalt der Altersrückstellungen heutiger PKV-Kunden. Für Leistungen außerhalb eines Bürgerversicherungstarifs bliebe eine private Krankenzusatzversicherung möglich.