Krankenversicherung steuerlich absetzen: Bürgerentlastung und wichtige Steuerinfos für Versicherte
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Basisabsicherung sind seit 2010 voll absetzbar, in GKV und PKV. Stand 2026: Höchstgrenzen, Zusatzbeitrag und neue Regeln zur Altersvorsorge.
Bürgerentlastungsgesetz und Steuerentlastung
Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Bürgerentlastungsgesetz, offiziell das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen . Laut Gesetzesbegründung sollte es rund 16 Millionen Steuerpflichtige um jährlich etwa zehn Milliarden Euro entlasten.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 können Steuerpflichtige ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Basisabsicherung vollständig von der Einkommensteuer absetzen. Die Steuerlast sinkt dadurch für privat Versicherte in gleicher Weise wie für gesetzlich Versicherte.
Sonderausgaben: drei Kategorien im Überblick
Sonderausgaben sind im Steuerrecht private Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Sie mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte, sobald sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag übersteigen. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet dabei drei Gruppen: Altersvorsorgeaufwendungen, sonstige Vorsorgeaufwendungen und weitere Sonderausgaben.
Altersvorsorgeaufwendungen (AV)
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge zur privaten Riester-Rente und zur Rürup-Rente
- Beiträge an landwirtschaftliche Alterskassen
- Beiträge zu berufsständischen Vorsorgeeinrichtungen
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Risikolebensversicherung (nur für den Todesfall)
Weitere Sonderausgaben
- Unterhaltsleistungen
- Ausbildungskosten
- Spenden und Mitgliedsbeiträge
- Kinderbetreuungskosten
- Schulgeld für Privatschulen
- Renten und dauernde Lasten
- Gezahlte Kirchensteuer
Höchstgrenzen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen
Bis 2009 durften Angestellte, Beihilfeberechtigte und Rentner ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur bis zu 1.500 Euro steuerlich geltend machen, wer die Beiträge vollständig allein trug, bis zu 2.400 Euro. Das Bürgerentlastungsgesetz hob die Höchstgrenzen zum 1. Januar 2010 an. Sie gelten unverändert auch für die Steuererklärung 2026:
- Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner: 1.900 Euro
- Für Selbständige: 2.800 Euro
Diese Grenzen gelten für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen insgesamt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Basisabsicherung dürfen jedoch auch über die Höchstgrenze hinaus abgesetzt werden, siehe folgender Abschnitt. Wer mit diesen Beiträgen unter der Grenze bleibt, kann zusätzlich weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zur Höchstgrenze geltend machen.
Bürgerentlastungsgesetz in der GKV und in der PKV
**In der gesetzlichen Krankenversicherung: **Steuerpflichtige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können ihre Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung nahezu vollständig absetzen, denn die gesetzliche Krankenversicherung entspricht der Basisabsicherung und diese ist voll absetzbar. Das schließt den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ein. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 laut Bundesgesundheitsministerium bei 2,9 Prozent, nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand 2. Juli 2026) reichen die einzelnen Kassensätze aktuell von 2,18 bis 4,39 Prozent. Von der Summe aus allgemeinem Beitragssatz und Zusatzbeitrag zieht das Finanzamt lediglich einen pauschalen Abschlag von 4 Prozent für den Krankengeldanteil ab (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG).
Nicht berücksichtigt werden:
- Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung
- Zusatzversicherungen bei privaten Versicherungsunternehmen
**In der privaten Krankenversicherung: **Wird der Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen überschritten, zählen nur noch Krankenversicherungsbeiträge, die einer Basisabsicherung entsprechen, wie sie die gesetzlichen Krankenkassen bieten.
Für privat Versicherte ist die Zuordnung oft komplizierter als für gesetzlich Versicherte, weil Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelbettzimmer nicht abzugsfähig sind. Über abzugsfähige und nicht abzugsfähige Leistungen informiert die jeweilige Versicherungsgesellschaft auf der Beitragsbescheinigung. Im Basistarif der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag vollständig absetzbar.
Hintergrund: die Verfassungsklage
Auslöser des Bürgerentlastungsgesetzes war eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die sich auf das im Grundgesetz verankerte Existenzminimum berief: Einkommen in Höhe des Sozialhilfeniveaus darf nicht der Einkommensteuer unterliegen. Das Bürgerentlastungsgesetz setzt diese Vorgabe um, indem es die volle steuerliche Absetzbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen der Basisabsicherung ermöglicht.
Altersvorsorgeaufwendungen: seit 2023 zu 100 Prozent abziehbar
Zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen der Arbeitnehmeranteil sowie der steuerfreie Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Rentenversicherung. Ursprünglich sollte die vollständige Abziehbarkeit erst 2025 erreicht werden: 2005 lag der abzugsfähige Anteil bei 60 Prozent und stieg seither jährlich um zwei Prozentpunkte. Das Jahressteuergesetz 2022 hat den vollen Sonderausgabenabzug jedoch vorgezogen. Seit dem 1. Januar 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG). Hintergrund waren Urteile des Bundesfinanzhofs vom Mai 2021, die eine drohende doppelte Besteuerung von Renten vermeiden sollten.
Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug steigt jährlich mit der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Für das Steuerjahr 2026 liegt er bei 30.826 Euro für Ledige und bei 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Abschaffung der Vorsorgepauschale in der Steuererklärung
Vor 2010 setzte die Einkommensteuererklärung eine pauschale Vorsorgepauschale an, wenn keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen wurden. Das Bürgerentlastungsgesetz schaffte diese Pauschale für die Steuererklärung ab, seither zählen die tatsächlichen Beiträge. Im Lohnsteuerabzugsverfahren, also beim monatlichen Gehaltsabzug, berücksichtigt der Arbeitgeber weiterhin eine Vorsorgepauschale, sofern keine höheren Beiträge nachgewiesen werden.
Private Krankenversicherung in der Steuererklärung eintragen
Um PKV-Beiträge abzusetzen, tragen Steuerpflichtige sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Berücksichtigt werden nur Beiträge zur Basisabsicherung. Aufwendungen für Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder Krankentagegeld zählen nicht dazu. Die private Krankenversicherung weist den abzugsfähigen und den nicht abzugsfähigen Anteil auf der jährlichen Beitragsbescheinigung gesondert aus.
Häufige Fragen zum Bürgerentlastungsgesetz
Wer profitiert vom Bürgerentlastungsgesetz?
Von den Entlastungen profitieren vor allem Arbeitnehmer, aber auch Beamte, Rentner und Selbständige, und zwar sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.
Was ändert sich durch das Bürgerentlastungsgesetz?
Die Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen steigen auf 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner beziehungsweise 2.800 Euro für Selbständige. Vor allem aber sind Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Basisabsicherung seither vollständig absetzbar, unabhängig von dieser Höchstgrenze.
Kann ich meinen Krankenkassenbeitrag vollständig absetzen?
Ja, sofern der Beitrag der Basisabsicherung der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Das gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2010 auch über die Höchstgrenze der sonstigen Vorsorgeaufwendungen hinaus.
Was zählt zur Basisabsicherung?
Der Krankenversicherungsbeitrag ist absetzbar, soweit er einer Basisabsicherung entspricht. Zusatzleistungen, Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung und der Anspruch auf Krankengeld gehören nicht dazu, sie werden über einen pauschalen 4-Prozent-Abschlag ausgeklammert.
Ist der GKV-Zusatzbeitrag absetzbar?
Ja. Der Zusatzbeitrag zählt zum Krankenversicherungsbeitrag und ist in gleichem Umfang absetzbar wie der allgemeine Beitragssatz.
Wie erkenne ich, welche PKV-Beiträge abzugsfähig sind?
Die Versicherungsgesellschaft teilt die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Anteile auf und weist beide auf der Beitragsbescheinigung aus. Chefarztbehandlung oder Einzelbettzimmer gehören zum Beispiel nicht zu den abzugsfähigen Leistungen.
Kann ich Beitragsrückerstattungen absetzen?
Nein. Beitragsrückerstattungen mindern den absetzbaren Betrag, da der Steuerpflichtige diesen Teil der Beiträge finanziell nicht getragen hat.
Muss ich einen Antrag stellen, damit die neue Regelung gilt?
Nein. Das Finanzamt führt bei jeder Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch und wendet die für den Steuerpflichtigen günstigere Berechnung an.