Geschichte der Krankenversicherung in Deutschland
Die Krankenversicherung hat eine lange Geschichte, die bis in die Antike zurückreicht. Bereits in Griechenland und Rom gab es frühe Formen sozialer Sicherung. Im Mittelalter organisierten Zünfte die gegenseitige Absicherung ihrer Mitglieder. Bergarbeiter führten den sogenannten Büchsenpfennig ein, zunächst freiwillig, später verpflichtend.
Schon früh haben sich Menschen in schwierigen Lebenslagen gegenseitig wirtschaftlich unterstützt. Bereits im antiken Griechenland und Rom gab es soziale Sicherungen, die einige Grundprinzipien der heutigen gesetzlichen Krankenversicherung aufwiesen.
Im Mittelalter wurde die überwiegend von Ordensleuten getragene Krankenfürsorge aus Spenden wohlhabender Adliger und Bürger finanziert. Mit dem Aufkommen der Zünfte im späten Mittelalter sorgten die Berufsgruppen zunehmend selbst für soziale und finanzielle Absicherung ihrer Mitglieder.
Berufsgruppen mit hohen Risiken sammelten dafür Abgaben ein. Berg- und Minenarbeiter führten den sogenannten Büchsenpfennig ein: In aufgestellte Büchsen konnte zunächst freiwillig für verletzte oder verunglückte Kollegen gespendet werden. Weil die Freiwilligkeit häufig nicht ausreichte, wurde die Abgabe bald für alle Arbeiter verpflichtend.
Einführung der Krankenversicherung im 19. Jahrhundert
Mit der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts veränderte sich die Gesellschaft grundlegend. Durch die massenhafte Beschäftigung in Fabriken waren die Menschen den Risiken von Krankheit, Unfall und Invalidität ausgesetzt, ohne dass es auf breiter Ebene ausreichende Absicherungsmechanismen gab. Hinzu kam ein politisches Motiv: Die Regierung fürchtete die Erstarkung der Sozialdemokratie und wollte die Arbeiterschaft an den Staat binden.
Bismarcks Krankenversicherungsgesetz von 1883
Als Teil der Sozialgesetzgebung Otto von Bismarcks verabschiedete der Reichstag das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883. Es gilt als die weltweit erste staatliche Sozialversicherung. Die Versicherungspflicht trat am 1. Dezember 1884 in Kraft und galt für gewerbliche Arbeiter, die länger als eine Woche beschäftigt waren und höchstens 2.000 Mark im Jahr verdienten. Die Beiträge trugen zu zwei Dritteln die Arbeiter und zu einem Drittel die Arbeitgeber (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO ).
Die Krankenkassen von 1884
Als Versicherungsträger dienten unterschiedliche Kassenarten:
- Ortskrankenkassen,
- Betriebskrankenkassen (Fabrikkrankenkassen),
- Innungskrankenkassen,
- Gemeindekrankenkassen und
- Baukrankenkassen.
Die Leistungen der Krankenversicherung von 1884
- Krankengeld ab dem dritten Krankheitstag: 50 Prozent des durchschnittlichen Lohns, höchstens 2 Mark pro Arbeitstag, für maximal 13 Wochen (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO)
- freie ärztliche Behandlung
- Arznei und Hilfsmittel
- Krankenhausbehandlung
- Sterbegeld
- Wöchnerinnenunterstützung (Mutterschaftshilfe)
Entwicklung der gesetzlichen Krankenkassen
Die Versicherungspflicht griff schnell: Bereits in den 1880er Jahren waren rund 4,7 Millionen gewerbliche Arbeiter gesetzlich versichert (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO). Heute versorgt die gesetzliche Krankenversicherung rund 75 Millionen Versicherte, etwa 90 Prozent der Bevölkerung (Quelle: GKV-Spitzenverband, 2026).
Gleichzeitig ist die Zahl der Kassen drastisch gesunken: 1970 gab es noch 1.815 gesetzliche Krankenkassen, die aktuelle Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands führt 92 Krankenkassen (Stand: 2. Juli 2026). Fusionen haben aus Tausenden kleiner Kassen wenige große Träger gemacht.
Aus den Ortskrankenkassen von 1884 gingen die Allgemeinen Ortskrankenkassen hervor. Heute versichern die elf AOKs zusammen mehr als 27 Millionen Menschen (Quelle: AOK, 2026). Die Betriebskrankenkassen reichen noch weiter zurück: Werksbezogene Unterstützungskassen entstanden schon vor Bismarcks Gesetz auf Initiative von Arbeitern und Unternehmern. 1908 gründeten die Betriebskrankenkassen ihren ersten gemeinsamen Interessenverband, aus dem der spätere BKK Bundesverband hervorging; seit 2013 vertritt der BKK Dachverband ihre Interessen. Betriebskrankenkassen stellen bis heute die Mehrzahl der Kassen auf der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand: 2. Juli 2026). Die meisten Innungskrankenkassen entwickelten sich aus Gesellenbruderschaften und Gesellenorganisationen, die neben gewerkschaftlichen Aufgaben auch die Funktion einer Krankenversicherung übernahmen.
Finanziert werden die Kassen heute über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Beschäftigte je zur Hälfte tragen, plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der seit 2019 ebenfalls paritätisch finanziert wird (Quelle: Bundesgesundheitsministerium , 2026). Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag hat das Ministerium für 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt, nach 2,5 Prozent im Jahr 2025. Die tatsächlichen Sätze reichen von 2,18 Prozent (BKK firmus) bis 4,39 Prozent (BKK24), so die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand: 2. Juli 2026).
Meilensteine der Reformen
- 1911 Die Reichsversicherungsordnung fasst Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung in einem Gesetzeswerk zusammen
- 1989 Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) löst die Reichsversicherungsordnung als Rechtsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung ab
- 1994 Einführung des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen
- 1995 Start der sozialen Pflegeversicherung als eigener Versicherungszweig
- 1996 Freie Kassenwahl für fast alle Versicherten
- 2007 Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz führt schrittweise eine Versicherungspflicht für alle Einwohner ein
- 2009 Start des Gesundheitsfonds mit einheitlichem Beitragssatz von 15,5 Prozent
- 2015 Der allgemeine Beitragssatz wird auf 14,6 Prozent festgeschrieben, die Kassen erheben seither kassenindividuelle Zusatzbeiträge
- 2019 Zusatzbeiträge werden wieder je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen
- 2024 Das E-Rezept wird für Arztpraxen verpflichtend (Quelle: gematik, 2024)
- 2025 Alle gesetzlich Versicherten erhalten automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht widersprechen (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 2025)
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Neue Gesetze haben die Digitalisierung für gesetzliche Krankenkassen zur Realität gemacht: das E-Health-Gesetz (2015), das Terminservice- und Versorgungsgesetz (2019) und das Digitale-Versorgung-Gesetz (2019), mit dem Gesundheits-Apps auf Rezept in die Regelversorgung kamen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel Standard (Quelle: gematik, 2024). Die elektronische Patientenakte für alle folgte 2025: Seit dem 29. April 2025 ist sie bundesweit im Einsatz, seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen, Kliniken und Apotheken sie verpflichtend befüllen (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 2025). Wer keine elektronische Patientenakte möchte, kann bei seiner Krankenkasse widersprechen.
Die private Krankenversicherung
Parallel zur gesetzlichen entwickelte sich die private Krankenversicherung. 1843 gründeten Beschäftigte Nürnberger Tabakfabriken die uniVersa, die als älteste private Krankenversicherung Deutschlands gilt (Quelle: uniVersa, 2026). 1875 folgte die Hanseatische Krankenversicherung, die sich 1969 mit der Hanse Krankenversicherung zur HanseMerkur zusammenschloss. Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden weitere Gesellschaften, darunter 1904 die Barmenia , 1913 die Central und 1925 die Vereinte, deren Krankenversicherungsgeschäft heute zur Allianz gehört.
Rund 90 Prozent der Bevölkerung sind heute gesetzlich versichert, der Rest überwiegend privat (Quelle: GKV-Spitzenverband, 2026). Alle Beitragswerte und Kassenzahlen in diesem Beitrag: Stand Juli 2026.