Paritätischer Beitrag: Krankenkassenbeiträge paritätisch finanziert
Seit dem 1. Januar 2019 wird die Krankenversicherung paritätisch finanziert: Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge zu gleichen Teilen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, der individuelle Zusatzbeitrag durchschnittlich 1,0 Prozent. Bis Ende 2018 zahlten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag noch allein.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder die paritätische Beitragsfinanzierung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die kompletten Beiträge, einschließlich des Zusatzbeitrags , zu gleichen Teilen. Zuvor mussten Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag jeder Krankenkasse allein aufbringen. Die Rückkehr zur Parität geht auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Februar 2018 zurück und ist seither gesetzlich in § 249 SGB V verankert.
Paritätische Beitragsfinanzierung: Definition und aktueller Stand
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit 2015 unverändert bei 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag , den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jährlich auf Empfehlung des GKV-Schätzerkreises als Durchschnittswert festlegt: Er lag 2018 bei 1,0 Prozent, stieg für 2025 auf 2,5 Prozent und beträgt seit 1. Januar 2026 2,9 Prozent. Damit ergibt sich 2026 ein durchschnittlicher Gesamtbeitragssatz von rund 17,5 Prozent, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 8,75 Prozentpunkte tragen. Rechtsgrundlage der hälftigen Aufteilung ist § 249 SGB V .
So wirkt sich der Zusatzbeitrag heute auf den Arbeitnehmeranteil aus
Weil nur noch der halbe Zusatzbeitrag auf den Arbeitnehmeranteil durchschlägt, lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen weiterhin, wenn auch mit geringerem Spareffekt als vor 2019. Je höher der Zusatzbeitrag der aktuellen Kasse, desto größer die mögliche Entlastung beim Wechsel in eine günstigere, bundesweit geöffnete Kasse.
Beispielrechnung: günstigste und teuerste bundesweite Kasse
Laut der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand 2. Juli 2026) verlangt unter den bundesweit geöffneten Kassen aktuell die TUI BKK mit 2,50 Prozent den niedrigsten Zusatzbeitrag, gefolgt von der Handelskrankenkasse (hkk) mit 2,59 Prozent. Am oberen Ende liegt die BKK24 mit 4,39 Prozent, dicht gefolgt von IKK - Die Innovationskasse und der Knappschaft mit je 4,30 Prozent. Der Gesamtbeitragssatz reicht damit aktuell von 17,10 bis 18,99 Prozent.
Bei einem Einkommen von 3.000 Euro brutto im Monat macht der halbe Zusatzbeitrag-Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten bundesweiten Kasse rund 28 Euro im Monat beim Arbeitnehmeranteil aus, das sind etwa 340 Euro im Jahr. Bei einem Einkommen auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich (Stand 2026) liegt der Unterschied bei knapp 55 Euro im Monat beziehungsweise rund 659 Euro im Jahr.
Die Berechnung berücksichtigt nur bundesweit geöffnete Krankenkassen. Bei regional oder betrieblich geöffneten Kassen können abweichende Zusatzbeiträge gelten, und nicht jede Kasse steht allen Versicherten offen.
Beitragsrechner mit Berücksichtigung der Parität
Wer die eigene monatliche Beitragsbelastung durch die paritätische Finanzierung einschätzen möchte, sollte den individuellen Zusatzbeitrag der aktuellen Kasse mit Alternativen vergleichen. Da nur die Hälfte des Zusatzbeitrags auf den eigenen Anteil entfällt, kann sich der Wechsel in eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag und guten Leistungen trotzdem lohnen, besonders bei höherem Einkommen.
Wie groß der Unterschied im Einzelfall ausfällt, hängt vom Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab. Der Wohnort spielt ebenfalls eine Rolle: Manche Kassen sind nur betriebsintern oder regional, nicht aber bundesweit geöffnet, wodurch sich die Auswahl an möglichen Kassen einschränken kann. Die Krankenkassenliste führt alle Kassen mit ihren aktuellen Zusatzbeiträgen und den zuständigen Bundesländern auf.
Wie kam es zur paritätischen Beitragsfinanzierung? Die GroKo-Einigung 2018
Am 24. September 2017 fanden die Bundestagswahlen (Wahlergebnisse 2017) statt. Die CDU/CSU setzte sich mit 32,9 Prozent gegenüber den anderen Parteien durch, doch reichte der Anteil für eine alleinige mehrheitliche Regierungsbildung nicht aus. Die ersten Gespräche für eine mögliche Jamaika-Koalition aus CDU/CSU, Grünen und FDP scheiterten. Kritisch blickte man im Anschluss auf die Alternative einer erneuten Großen Koalition (GroKo) zwischen CDU/CSU und SPD. Dennoch führten die Parteien Sondierungsgespräche: Der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen wurde zugestimmt und ein gemeinsamer Koalitionsvertrag erarbeitet.
Forderung der SPD: Krankenversicherung soll paritätisch finanziert werden
Neben Themen wie Bildung, Arbeit, Rente, Migration (Erklärung) und Integration war während der Sondierungen auch die Gesundheitspolitik ein wichtiger Punkt. Die von der SPD geforderte Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin aus PKV und GKV hatte bereits im Vorfeld der Verhandlungen für Diskussionen gesorgt. Auch wenn die Bürgerversicherung nicht realisiert wurde, einigten sich CDU/CSU und SPD auf eine vollständige paritätische Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Koalitionsvertrag und Einführung zum 1. Januar 2019
Nachdem auf dem SPD-Parteitag Ende Januar 2018 in Bonn 56 Prozent der Mitglieder für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen stimmten, einigten sich CDU/CSU und SPD am 7. Februar 2018 auf einen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD , der den paritätischen Beitrag fest enthielt. Die SPD-Mitglieder stimmten zwischen dem 20. Februar und 3. März 2018 mehrheitlich für eine Fortführung der GroKo. Damit wurde der paritätische Beitragssatz zum 1. Januar 2019 eingeführt und gilt seither unverändert fort.
Geschichte der Beitragsfinanzierung in der Krankenversicherung
Die Krankenkassenbeiträge sind seit der Einführung, bis auf wenige Ausnahmen, regelmäßig bis Ende 2014 gestiegen. 2015 wurde der allgemeine Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt und die kassenindividuellen Zusatzbeiträge wieder eingeführt. Mit dem paritätischen Beitrag wird die Finanzierung seit 2019 wieder zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt.
1883
Am 15. Juni 1883 wurde die Krankenversicherung vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck in Deutschland eingeführt.
1951
Die paritätische Finanzierung, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte tragen, wurde 1951 eingeführt. Diese Art der Beitragsfinanzierung bestand über 50 Jahre und war lange Zeit ein Kennzeichen des bundesdeutschen Systems der Sozialversicherung.
2005
Zum 1. Juli 2005 wurden Arbeitnehmer per Gesetz verpflichtet, einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz zu zahlen. Dieser diente zur Kostenbeteiligung an Zahnersatzleistungen und Krankengeld.
2008
Seit 2008 gilt für alle Kassen ein einheitlicher Beitragssatz, festgelegt durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bis dahin konnten die Krankenkassen den Beitragssatz selbst festlegen.
2009
Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde der allgemeine Beitragssatz vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2010 auf 14,9 Prozent gesenkt.
2009 (bis 2014)
Von 2009 bis 2014 mussten alle gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Finanzbedarf nicht decken konnten, einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser betrug im Durchschnitt 8 Euro. Von Oktober 2012 bis Ende 2014 erhob jedoch keine Kasse diesen zusätzlichen Beitrag. In den Jahren 2013 und 2014 konnten die Krankenkassen erwirtschaftete Überschüsse sogar als Prämie an die Versicherten auszahlen.
2011 (bis 2014)
Von 2011 bis 2014 lag der einheitliche Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Dabei zahlten Arbeitnehmer 8,2 Prozent und Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil war seit 2011 auf 7,3 Prozent fixiert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag bei null Euro.
2015
Zum Januar 2015 wurde der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt und der individuelle Zusatzbeitrag erneut eingeführt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilten sich den allgemeinen Beitragssatz je zur Hälfte, den Zusatzbeitrag musste der Angestellte jedoch allein bezahlen. Für 2015 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag gesetzlich auf 0,9 Prozent festgelegt:
- Arbeitgeber 7,3 Prozent
- Arbeitnehmer 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg 2016 auf 1,1 Prozent, blieb 2017 stabil und wurde im Januar 2018 auf 1,0 Prozent gesenkt.
2018
Paritätischer Beitragssatz aufgrund der Sondierungsgespräche und des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD.
2019
Zum 1. Januar 2019 wurde der paritätische Beitragssatz eingeführt. Seither teilen sich Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) die vollen Beitragskosten zur gesetzlichen Krankenversicherung: jeweils die Hälfte von 14,6 Prozent (Grundbetrag) plus den halben Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse individuell ausfällt:
- Arbeitnehmer: 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags
- Arbeitgeber: 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags
2025 und 2026
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg für 2025 auf 2,5 Prozent und liegt seit 1. Januar 2026 bei 2,9 Prozent, festgelegt vom Bundesgesundheitsministerium auf Empfehlung des GKV-Schätzerkreises aus Vertretern von BMG, Bundesamt für Soziale Sicherung und GKV-Spitzenverband. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent, sodass sich 2026 ein durchschnittlicher Gesamtbeitragssatz von rund 17,5 Prozent ergibt, weiterhin je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Stimmen der Politik und Öffentlichkeit zur Einführung der Parität 2018
Was auf den ersten Blick als positive Entscheidung in der Gesundheitspolitik erschien, wurde bei genauerem Hinsehen auch kontrovers diskutiert. Zunächst war von einer Entlastung von bis zu 6 Milliarden Euro für Arbeitnehmer die Rede: Das sind 6 Milliarden Euro, die an anderer Stelle aufgebracht werden mussten, denn der Beitragssatz zur Krankenversicherung wurde nicht reduziert, sondern paritätisch finanziert. Die andere Seite der Medaille zeigte als Folge dessen eine Mehrbelastung der Arbeitgeber in Milliardenhöhe.
Wie zu den meisten Sachverhalten gab es auch bezüglich der Parität in der GKV Gegner sowie Befürworter. So äußerten sich vor allem Gewerkschaften wie Ver.di, IG Metall oder der DGB positiv zu den Plänen der SPD. Auch Sozialverbände wie VdK und SoVD standen dem Vorhaben befürwortend gegenüber. Dagegen äußerten sich Initiativen wie die Pro duale Krankenversicherung des DBV kritisch zum Vorhaben.
Vor dem Hintergrund ständig steigender Gesundheitskosten galt das bewährte Solidarprinzip als nötiger denn je.
Gründe, die 2018 für einen paritätischen Beitragssatz sprachen
Es ist positiv, dass [...] der medizinische Fortschritt in der GKV gemeinsam von Arbeitgebern und Versicherten finanziert wird.
Die SPD-Forderung, Arbeitgeber bei den Kosten der Zusatzbeiträge der Krankenkassen zur Hälfte zu beteiligen, lässt die Sozialbeiträge steigen und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe.
Schätzungen zufolge würde die Rückkehr zur Parität eine Mehrbelastung von rund 4,9 Milliarden Euro für die Unternehmen bedeuten. Kritisiert wurde zudem, dass die Parität den Wettbewerb der einzelnen Krankenkassen weiter einschränken könnte.
... Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten seither wieder denselben Beitrag zur Krankenversicherung, das bedeutet Entlastungen von sieben Milliarden Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. [...] Diese Entlastung wurde als Erfolg der SPD in der Koalition gewertet.
Befürworter der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung nannten als direktes Argument die steigenden Ausgaben im gesamten Gesundheitssektor . Diese Entwicklung hält bis heute an: 2024 lagen die deutschen Gesundheitsausgaben laut Statistischem Bundesamt bei rund 538 Milliarden Euro, das entspricht 12,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 6.444 Euro je Einwohner. Private Haushalte trugen davon 2024 mit gut 54 Prozent erstmals wieder mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben, Vorsorge- und Behandlungskosten steigen also unabhängig von der Beitragsparität weiter.
Gründe, die 2018 gegen eine paritätische Finanzierung sprachen
Wo sich die einen freuten, fuhren andere mit Gegenargumenten auf. So stand auch der Beschluss zur 50:50-Finanzierung der Kassenbeiträge in der Kritik. Während immer wieder von Ersparnissen in Milliardenhöhe gesprochen wurde, äußerten Gegner der Parität ihre Bedenken: Gespart werden kann nur, wenn Kosten reduziert und nicht umverteilt werden. Was Arbeitnehmer weniger zahlen, müssen Arbeitgeber mehr aufbringen. Steigende Personalkosten wirken sich langfristig wieder auf Löhne und Personalentscheidungen aus. Gegner kritisierten auch Auswirkungen auf die Beiträge der Rentenversicherung : Zwar reduziert sich der finanzielle Aufwand für Rentner, doch eine Mehrbelastung der Rentenversicherung wird möglicherweise über die Beiträge jüngerer Generationen ausgeglichen. So sparen Beitragszahler durch die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung, zahlen aber unter Umständen an anderer Stelle in der Sozialversicherung mehr.
Unklare Auswirkungen auf Krankenkassen
Wie sich die paritätische Beitragsfinanzierung langfristig auf den Wettbewerb der Krankenkassen auswirkt, lässt sich weiterhin nicht abschließend beurteilen. Einerseits bringen sich Arbeitgeber womöglich stärker ein und raten Angestellten häufiger zu einer günstigen Krankenkasse. Andererseits steht für Versicherte als Wechselgrund nicht mehr allein die Ersparnis im Vordergrund, da nur der hälftige Zusatzbeitrag von ihnen getragen wird. Dadurch rücken Krankenkassen-Leistungen stärker in den Fokus, auch wenn eine Kasse etwas teurer ist.
Der Krankenkassenwechsel lohnt sich: Das unterscheidet die Kassen bei den Leistungen
Vor 2019 war oft allein der Zusatzbeitrag ausschlaggebend für einen Wechsel der Krankenkasse . Da der Arbeitgeber seit 2019 die Hälfte des Zusatzbeitrags übernimmt, fällt die Ersparnis bei einem Wechsel geringer aus als zuvor. Das kann sich für Krankenkassen mit hohem Zusatzbeitrag positiv auswirken, denn jetzt stehen die Leistungen stärker im Vordergrund als der reine Beitrag. Weitere Möglichkeiten, finanzielle Vorteile bei einer anderen Krankenkasse zu erhalten, sind zum Beispiel:
Bonusprogramme mit einer höheren Geldprämie
Wahltarife mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung oder Kostenerstattungsprinzip
erweiterter Leistungsumfang: benötigte Extraleistungen, die andere Kassen nicht oder nur in geringerem Umfang übernehmen, zum Beispiel:
- professionelle Zahnreinigung (PZR)
- zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
- alternative Heilmethoden, wie Homöopathie oder Osteopathie
- Präventionsangebote gegen Stress oder zur Rauchentwöhnung
- Kurse bei Rückenschmerzen , zum Beispiel Pilates oder Yoga
- Ernährungsberatung für eine gesunde Ernährung mit Ernährungstipps
- Kostenbeteiligung an Hilfsmitteln, wie Seh- und Hörhilfen
- Rufbereitschaftspauschale für Hebammen bei Schwangerschaft
- Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung (mindestens anteilig)
Kundenservice wird für Versicherte immer wichtiger
Ein weiterer, für viele Verbraucher wichtiger Punkt ist der Kundenservice: gesetzliche Krankenkassen (Liste) können sich hier deutlich unterscheiden. Versicherte sollten besonders auf eine gute Erreichbarkeit und auf die Öffnungszeiten achten. Viele Krankenversicherungen sind heutzutage rund um die Uhr beziehungsweise am Wochenende zusätzlich bis spät abends telefonisch und per E-Mail erreichbar. Einige Krankenkassen bieten sogar eine Online-Filiale: Passbilder für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) , Krankenscheine sowie Anträge lassen sich dort direkt hochladen. Entscheidend ist auch, wie sich die Kasse bei einem Antrag auf Kostenübernahme verhält:
- Wie lange dauert es, bis die erforderlichen Unterlagen bearbeitet sind?
- Gibt es häufig Ablehnungen?
- Kann ich bei Rückfragen direkt bei dem Bearbeiter anrufen?
Testberichte geben Aufschluss über Leistungen, Qualität und Finanzen
Verschiedene Institutionen, wie die Stiftung Warentest oder das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI), testen regelmäßig zahlreiche gesetzliche Krankenkassen. Aus einem Krankenkassen Test lässt sich gut ableiten, welche Kasse regelmäßig gute Leistungen erbringt und für ihre Versicherten da ist. Wer Testberichte liest und auswertet, kann die Krankenkassen vergleichen und so für sich den optimalen Anbieter finden.
Neben den Leistungen und Services wird häufig auch die finanzielle Lage der Versicherungen bewertet. Zwar ist zum Teil von Milliardengewinnen der Krankenkassen in den Medien die Rede, jedoch wird eher selten die Finanzlage einzelner Krankenkassen betrachtet. Die Höhe der gebildeten Rücklagen kann Auswirkungen auf den Zusatzbeitrag haben. Versicherer, die mit ihren finanziellen Mitteln nicht auskommen, müssen früher oder später ihren Beitragssatz erhöhen.