Praxisgebühr: Warum die 10 Euro beim Arzt abgeschafft wurden und was heute gilt
Die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal galt von 2004 bis Ende 2012 und ist seit dem 1. Januar 2013 abgeschafft. Was sie sollte, warum sie scheiterte und welche Zuzahlungen heute gelten.
Die Praxisgebühr war eine Zuzahlung von 10 Euro, die gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren von 2004 bis Ende 2012 einmal im Quartal beim ersten Besuch in einer Arzt-, Zahnarzt- oder Notfallpraxis zahlten. Seit dem 1. Januar 2013 ist sie abgeschafft. Daran hat sich bis heute nichts geändert: Stand Juli 2026 wird beim Arztbesuch keine Praxisgebühr fällig, das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte genügt.
Was die Praxisgebühr war
Eingeführt wurde die Gebühr durch das GKV-Modernisierungsgesetz von November 2003, eine der großen Gesundheitsreformen jener Jahre, mit Wirkung zum 1. Januar 2004. Rechtsgrundlage war Paragraf 28 Absatz 4 SGB V; diese Vorschrift wurde zum 1. Januar 2013 aufgehoben. Fällig waren 10 Euro einmal je Quartal beim ersten Kontakt mit Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder kassenärztlichem Notdienst, kassiert direkt in der Praxis.
Wer im selben Quartal mit Überweisung weiterging, zahlte nicht erneut. Diese Befreiung galt aber nur innerhalb derselben Versorgungsart: Eine Überweisung vom Hausarzt half beim Zahnarzt nicht, eine Notdienst-Quittung nicht in der Hausarztpraxis. Wer in einem Quartal sowohl die reguläre Versorgung als auch den Notdienst nutzte, zahlte doppelt, also insgesamt 20 Euro.
Befreit waren unter anderem:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- reine Vorsorge- und Früherkennungstermine, etwa Schwangerschaftsvorsorge, Krebsfrüherkennung, zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und Schutzimpfungen
- Behandlungen, die ein anderer Träger bezahlte, zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall
Schloss sich an einen Vorsorgetermin eine Behandlung an, wurde die Gebühr trotzdem fällig.
Warum sie eingeführt wurde
Die Praxisgebühr hatte zwei Aufgaben. Sie sollte Einnahmen bringen: Das Bundesgesundheitsministerium rechnete bei der Einführung mit rund 2,6 Milliarden Euro pro Jahr. Und sie sollte steuern, also Arztbesuche wegen Bagatellen und Facharztbesuche ohne Hausarztkontakt seltener machen.
Ein Zusatzverdienst der Praxen war sie nicht: Die kassierten Beträge wurden vollständig mit den Honoraren der Ärzte verrechnet. Zuletzt brachte die Gebühr knapp 2 Milliarden Euro im Jahr ein (Stand 2011), während das Kassieren und Verwalten rund 360 Millionen Euro jährlich kostete (Zahlen aus der Bundestagsdebatte 2012).
Warum die Praxisgebühr 2013 abgeschafft wurde
Die erhoffte Steuerungswirkung blieb aus. Nach dem Start 2004 gingen die Behandlungsfälle zunächst zurück, lagen aber schon 2007 wieder auf dem Niveau von 2003. Gerade einkommensschwache Versicherte schoben nötige Arztbesuche auf, während der Abrechnungsaufwand in den Praxen wuchs.
Am 9. November 2012 beschloss der Bundestag die Abschaffung einstimmig , mit 546 von 546 abgegebenen Stimmen; die Kassen verfügten damals über hohe Rücklagen. Zum 1. Januar 2013 entfiel die Gebühr. Auswertungen nach der Abschaffung zeigten kaum Veränderungen im Patientenverhalten: Der befürchtete Ansturm auf die Praxen blieb aus.
Was heute beim Arztbesuch gilt
Es gibt keine Praxisgebühr und keine vergleichbare Quartalspauschale (Stand Juli 2026). Eine Überweisung ist für die meisten Facharztbesuche rechtlich keine Pflicht, bleibt aber oft der bessere Weg: Die Hausarztpraxis koordiniert Diagnostik und Behandlung, und in der hausarztzentrierten Versorgung (Hausarztprogramme) ist sie vertraglich die erste Anlaufstelle. Einzelne Fachgebiete wie Radiologie oder Labormedizin sind weiterhin nur auf Überweisung tätig.
Diese Zuzahlungen gibt es weiterhin
Abgeschafft ist nur die Praxisgebühr. Andere gesetzliche Zuzahlungen bestehen fort, geregelt in Paragraf 61 SGB V . Stand Juli 2026 gilt:
- Arznei- und Verbandmittel: 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
- Krankenhausaufenthalt: 10 Euro je Kalendertag, längstens für 28 Tage im Kalenderjahr
- Heilmittel und häusliche Krankenpflege: 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung
Die Belastungsgrenze nach Paragraf 62 SGB V deckelt alle Zuzahlungen bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 Prozent. Wer die Grenze erreicht, wird von seiner Krankenkasse für den Rest des Jahres befreit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den meisten Zuzahlungen ausgenommen.
Finanzierung heute: Zusatzbeitrag statt Praxisgebühr
Als Einnahmequelle ist die Praxisgebühr längst durch Beiträge ersetzt. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, hinzu kommt der Zusatzbeitrag der einzelnen Kasse. Für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent festgelegt. Die tatsächliche Spanne reicht laut der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand 2. Juli 2026) von 2,18 bis 4,39 Prozent. Ein Vergleich der Kassen und ihrer Wahltarife lohnt sich deshalb.
Kommt die Praxisgebühr zurück?
Diskutiert wird das immer wieder, zuletzt wegen der angespannten Finanzlage der Kassen: Im August 2025 schlug BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter eine Kontaktgebühr für jeden Arztbesuch vor, der Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner eine Verdopplung der Arzneimittel-Zuzahlungen. Ärzteschaft, Patientenvertreter und Sozialverbände lehnten beides ab ( Deutsches Ärzteblatt, 22. August 2025 ). Beschlossen ist nichts davon: Stand Juli 2026 zahlen gesetzlich Versicherte beim Arztbesuch weder eine Praxisgebühr noch eine Kontaktgebühr.