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  • Franke und Bornberg

    Franke und Bornberg ist ein Hannover-basiertes Unternehmen, das Versicherungsprodukte systematisch analysiert und für Verbraucher aufarbeitet. Das Unternehmen beschäftigt über 100 Mitarbeiter, davon etwa 30 spezialisierte Analysten. Jährlich überprüfen sie rund 7.000 Versicherungsverträge und vergleichen verschiedene Anbieter.

  • Brille mit Krankenkasse: Erstattung und Zusatzschutz

    Die Kopfpauschale ist ein Konzept, bei dem alle Versicherten einen gleichen Euro-Betrag zahlen, unabhängig vom Einkommen. Das Modell wurde von CDU und CSU als Gegenkonzept zur Bürgerversicherung entwickelt. Jede Kasse kalkuliert die Höhe der Pauschale autonom basierend auf ihren Ausgaben. Der GKV-Leistungskatalog bleibt aber für alle Versicherten identisch.

  • Private Krankenversicherung bleibt Wachstumsmotor und Stabilitätsanker

    Die Private Krankenversicherung wächst 2024 kontinuierlich und zeigt Stabilität. Die Zahl der PKV-Versicherungen stieg um 1,36 Millionen auf 39,9 Millionen. Besonders Zusatzversicherungen boomen: 1,3 Millionen neue Versicherte brachten die Quote auf 31,2 Millionen. Die Beitragseinnahmen stiegen 2024 um 3,4 Prozent auf 50,3 Milliarden Euro.

  • GOÄ-Reform: Mehrkosten für Privatversicherte erwartet

    Die geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt zu spürbaren Mehrkosten für Privatversicherte. Eine Prognose rechnet mit 13,2 Prozent Ausgabenanstieg innerhalb von drei Jahren. Die aktuelle GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und bildet digitale und neue medizinische Leistungen nicht ab. Ein neues Abrechnungssystem soll modern und transparent sein.

  • PKV Wechsel & Tarifwechsel

    Ein Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung kann unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sein und bietet verschiedene Vorteile. Es lassen sich Beiträge sparen und der Leistungskatalog kann individuell gestaltet werden. Der Wechsel sollte allerdings gründlich vorbereitet werden und die persönlichen Bedürfnisse berücksichtigen.

  • PKV Wartezeiten

    Wartezeiten sind Zeitspannen am Anfang der Versicherungslaufzeit, in denen noch kein Anspruch auf tarifliche Leistungen besteht. Ausnahme sind Unfallleistungen, die bereits gewährt werden. Beim Wechsel von der gesetzlichen in die Private sollte der Übergang nahtlos erfolgen. Eine Annahmeerklärung des neuen Versicherers vor der Kündigung der alten Versicherung sichert ab.

  • PKV Voraussetzungen

    Beamte, Selbständige, Studenten und Freiberufler können ohne Voraussetzungen privat versichert sein. Angestellte benötigen ein Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze. Diese Grenze, auch JAEG genannt, wird jährlich neu festgelegt. Sie unterscheidet sich von der Beitragsbemessungsgrenze. Der jährliche Anstieg der Grenze ist in den letzten Jahren regelmäßig erfolgt.

  • PKV für Studenten

    Private Krankenversicherung für Studenten lohnt sich, wenn danach eine Fortsetzung geplant ist. Besonders Kinder von Beamten profitieren von der Beihilfe. Die Anwartschaftsversicherung ermöglicht zeitweise Aussetzung des Schutzes. Wer sich befreien möchte, hat dafür die ersten drei Monate nach Immatrikulation Zeit. Wartezeiten sollten überprüft werden.

  • PKV für Selbständige

    Beamte, Selbstständige und Studenten können jederzeit in die PKV. Angestellte brauchen ein Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze, die 2021 bei 64.350 Euro lag und auch JAEG genannt wird. Diese Grenze wird jährlich neu festgesetzt. Zunächst muss das Einkommen ein Jahr lang über dieser Grenze liegen.

  • PKV für Rentner

    Privat versicherte Rentner können ihre PKV nach dem Renteneintritt beibehalten. Die Bedürfnisse ändern sich mit dem Alter, daher sind Tarifwechsel zur Kostenreduzierung sinnvoll. Mit sinkendem Einkommen wird das Sparpotential wichtig. Ab dem 60. Lebensjahr müssen Versicherer über günstigere Alternativen informieren. Der Leistungsumfang lässt sich flexibel an die neue Lebenssituation anpassen.

  • PKV Kündigung & Fristen

    Eine PKV ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Jahres kündbar. Mindestversicherungslaufzeiten von ein bis drei Jahren müssen oft eingehalten werden. Wegen der Versicherungspflicht muss rechtzeitig ein neuer Tarif gewählt werden. Sonderkündigungsrechte gelten, wenn der Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt.

  • PKV Kostenabrechnung

    Die PKV nutzt das Kostenerstattungsprinzip, nicht das Sachleistungsprinzip wie die GKV. Der Patient zahlt den Arzt zunächst selbst. Die Versicherung erstattet anschließend den erstattungsfähigen Anteil zurück. Die Erstattungshöhe hängt vom gewählten Tarif ab. Ärzte rechnen nach speziellen Gebührenordnungen ab und können höhere Honorarsätze berechnen als in der GKV.

  • PKV Kosten & Preise

    Die PKV-Kosten werden individuell berechnet, nicht pauschal nach Einkommen wie in der GKV. Die Beiträge hängen von Alter, Gesundheit und Berufsgruppe ab. Der Leistungsumfang bestimmt ebenfalls die Höhe. Privatversicherte können ihre Kosten nicht selbst errechnen, da die Tarife vom Versicherer kalkuliert werden. Die Kosten unterscheiden sich stark zwischen den einzelnen Gesellschaften.

  • PKV-Gesundheitsprüfung

    Vor Versicherungsbeginn in der PKV wird dein Gesundheitszustand geprüft. Die Versicherer unterscheiden zwischen objektiven Risiken (Alter, Beruf, Operationen) und subjektiven Risiken (dein Verhalten, Ehrlichkeit, soziale Stellung). So berechnen sie einen Beitrag, der deinem persönlichen Risiko entspricht.

  • PKV für Kinder & Familie

    Neugeborene können durch Mitversicherung beim Vater oder der Mutter in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Für gut verdienende Eltern kann sich eine private Familienversicherung günstiger erweisen als die gesetzliche. Die modernen Familientarife sind niedrig und enthalten spezielle Optionen für Selbstbeteiligungen. Besonders bei Mehrverdienern lohnt sich die private Absicherung.

  • PKV für Beamte

    Die private Krankenversicherung ist für Beamte in der Regel die beste Wahl, denn keine andere Berufsgruppe profitiert so stark davon. Das Geheimnis ist die Beihilfe, auf die Beamte Anspruch haben, während gesetzlich versicherte Beamte diesen nicht haben. Mit der Beihilfe kostet die PKV deutlich weniger. Die PKV zahlt Leistungen, die eine Krankenkasse nicht übernimmt.

  • PKV Basistarif vs. Standardtarif

    Der Basistarif ist seit 2009 ein brancheneinheitlicher Tarif, den alle privaten Versicherer anbieten müssen. Er umfasst die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung und richtet sich an Neuversicherte. Bis zum 55. Lebensjahr besteht Aufnahmezwang ohne Gesundheitsprüfung. Der Ärztehonorarsatz beträgt 1,7-fach statt dem üblichen 2,3-fachen Satz.

  • PKV Arbeitslose

    Wenn du arbeitslos wirst und dich bei der Bundesagentur meldest, werden deine PKV-Beiträge übernommen. Du kannst dich sogar von der Versicherungspflicht befreien und privat versichert bleiben. Das funktioniert allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und du schon fünf Jahre nicht in der GKV warst.

  • PKV für Angestellte

    Private Krankenversicherung für Angestellte ist möglich ab Versicherungspflichtgrenze-Überschreitung. Sie bietet umfangreichere Leistungen mit Kostenerstattung, freie Arztwahl, Zahnmedizin, Alternativmedizin, freie Krankenhauswahl und kurze Wartezeiten. Die Beiträge sind flexibel. Ein früher Abschluss sichert günstigere Prämien.

  • PKV Altersrückstellungen

    Altersrückstellungen in der PKV sind angesparte Rücklagen für jeden Versicherten, die mit Vertragsschluss gebildet und verzinst werden. Sie sollen Beitragssteigerungen im Alter abfedern und Versicherungsprämien bezahlbar halten. Im Gegensatz zur GKV, die keine persönlichen Rückstellungen bildet, trägt jeder PKV-Versicherte seinen eigenen Risikoanteil.

  • PKV Beitragserhöhung (BAP)

    Bei der privaten Krankenversicherung werden Beitragsanpassungen fast jedes Jahr in einzelnen Tarifen vorgenommen. Die Leistungen sind zwar lebenslang garantiert, nicht aber der Beitragssatz. Die Gründe für steigende Beiträge sind vielfältig: höhere Lebenserwartung, Leistungsausgaben über Erwartung. Versicherungsmathematiker kalkulieren die Beiträge nach streng definierten Rechtsgrundlagen.

  • Private Krankenversicherer: Wer verliert am meisten Vollversicherte?

    Die Private Krankenversicherung in Deutschland zeigt 2024 erstmals seit Jahren wieder Wachstum. Die Zahl der Vollversicherten stieg um 0,3 Prozent beziehungsweise 32.000 auf insgesamt 8,74 Millionen. Marktführer Debeka baute seinen Bestand um 27.198 auf knapp 2,55 Millionen aus. Neun Versicherer konnten wachsen, während zehn Anbieter deutliche Verluste verzeichneten.

  • PKV-Verband warnt vor Kostenlawine in der GKV

    Der PKV-Verband warnt vor massiven Beitragserhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in den kommenden Jahren. Führende Gesundheitsökonomen rechnen mit jährlichen Beitragssatzerhöhungen um 0,2 bis 0,6 Prozentpunkte. Beschäftigte mit Durchschnittseinkommen müssen mit bis zu 794 Euro Mehrbelastung pro Jahr rechnen, Gutverdiener sogar mit über 1.000 Euro.

  • PKV: Stabilität und Reformbedarf bei Prävention und Gebührenordnung

    Die private Krankenversicherung bleibt trotz wachsender Herausforderungen stabil, zeigt aber Reformbedarf. Eine Analyse von Zielke Research hebt positive Aspekte wie die Wettbewerbsfähigkeit hervor, kritisiert aber Schwächen in Prävention und Gebührenordnung. PKV-Beiträge liegen mit durchschnittlich 623 Euro deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag von 943 Euro ab 2025.

  • AXA bringt neuen Premiumtarif „GesundExtra“ in der Krankenvollversicherung

    Der AXA-Tarif GesundExtra bietet flexible Selbstbeteiligungen zwischen 0 und 900 Euro, die du jährlich anpassen kannst. Der Schutz umfasst Psychotherapie, Sehhilfen, Zahnschutz und auch nicht ärztlich verordnete Medikamente bis 120 Euro pro Jahr. Im Krankenhaus bekommst du ein Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung, nach der Geburt sogar ein Familienzimmer.

  • Debatte um Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Positionen, Fakten und Auswirkungen

    Mit der Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro jährlich zahlen freiwillig Versicherte bis zu 1.150 Euro monatlich inklusive Pflegeversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 73.800 Euro, wodurch der Wechsel in die PKV für weniger Menschen möglich wird. Wer noch wechseln kann, profitiert von schnelleren Facharztterminen und individuell anpassbaren Leistungen.

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