Ratgeber & Anleitungen
Übergeordneter Inhaltstyp für praxisnahe Hilfe: Er bündelt sowohl thematische Ratgeber als auch knappe Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
5 Beiträge
-
PKV für Kinder & Familie
Neugeborene können durch Mitversicherung beim Vater oder der Mutter in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Für gut verdienende Eltern kann sich eine private Familienversicherung günstiger erweisen als die gesetzliche. Die modernen Familientarife sind niedrig und enthalten spezielle Optionen für Selbstbeteiligungen. Besonders bei Mehrverdienern lohnt sich die private Absicherung.
-
PKV für Beamte
Die private Krankenversicherung ist für Beamte in der Regel die beste Wahl, denn keine andere Berufsgruppe profitiert so stark davon. Das Geheimnis ist die Beihilfe, auf die Beamte Anspruch haben, während gesetzlich versicherte Beamte diesen nicht haben. Mit der Beihilfe kostet die PKV deutlich weniger. Die PKV zahlt Leistungen, die eine Krankenkasse nicht übernimmt.
-
Berufsunfähigkeitsversicherung: Burn-out mitversichern - Schutz bei psychischen Belastungen
Das Burn-out-Risiko gilt für alle Berufsgruppen, besonders aber für Heilberufe und soziale Tätigkeiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt volle Rente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, unabhängig vom Grund des Burn-outs. Das Burn-out verläuft in drei Phasen: Erschöpfung, Distanz zum Job und schließlich Leistungsunfähigkeit.
-
Berufsunfähigkeitsversicherung: Richtig absichern für Angestellte - Expertenrat
Du benötigst als Angestellter eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, denn die Erwerbsminderungsrente ist viel zu gering. Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig von der Art deiner Arbeit. Die Versicherung ersetzt fehlende Einkommen, wenn du nicht mehr arbeiten kannst. Eine frühe Absicherung schützt dich vor finanziellen Folgen langfristiger Erkrankungen.
-
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Einkommen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. 2026 liegt sie bei 69.750 Euro im Jahr oder 5.812,50 Euro monatlich. Jeder Euro oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Die BBG unterscheidet sich von der Versicherungspflichtgrenze, die bestimmt, ab wann ein Angestellter die Krankenversicherung wechseln darf.