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Bosch BKK - Stuttgart

Bosch BKK Stuttgart: Zusatzbeitrag 3,18 % (2026), 227.806 Versicherte, bundesweit geöffnet, 20 Geschäftsstellen in allen 16 Bundesländern.

Lesezeit
1 Min
Hub
Krankenkassen
Datum
22. Apr. 2026
Sprache
DE
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Die Bosch BKK ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit Sitz in Stuttgart. Mit 227.806 Versicherten (Stand: April 2026) gehört sie zu den mittelgroßen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Ihr Zusatzbeitrag beträgt seit Januar 2026 3,18 Prozent, der Gesamtbeitragssatz liegt damit bei 17,78 Prozent – Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je 8,89 Prozent.

Die Kasse wurde 1953 gegründet und ist seit 1996 für alle Versicherten geöffnet, unabhängig vom Arbeitgeber. Sie betreibt 20 Geschäftsstellen bundesweit und ist in allen 16 Bundesländern zugelassen.

Beitragssätze 2026

Zusatzbeitrag: 3,18 % (ab 1. Januar 2026). Allgemeiner Beitragssatz: 14,60 %. Gesamtbeitragssatz: 17,78 %. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil jeweils 8,89 %. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 3,4 % (kinderlose Mitglieder zahlen 4,2 %, bei fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren 2,6 %). Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.512,50 Euro monatlich. Quelle: bosch-bkk.de, Januar 2026.

Adresse und Kontakt

Kruppstraße 19, 70469 Stuttgart

Kundentelefon: 0180 6060200 (24/7)

Arbeitgeber-Service: 0711 250880

E-Mail: info@bosch-bkk.de

Website: www.bosch-bkk.de

Leistungen und Zusatzangebote

Die Bosch BKK bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen ein erweitertes Versorgungsprogramm: Patientenbegleitung (persönliche Ansprechpartner bei schweren Erkrankungen), schnellere Facharzt-Termine über das TopVersorgt-Programm, Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten, Präventionskurse (Ernährung, Bewegung, Stressreduktion), BabyCare-Programm für Schwangere sowie erweiterte Zahnleistungen. Schutzimpfungen werden über das gesetzliche Maß hinaus erstattet.

Geschichte

Die Bosch BKK wurde 1953 als Betriebskrankenkasse für die Beschäftigten der Robert Bosch GmbH gegründet. 1996 öffnete sie sich für alle gesetzlich Versicherten. 2008 fusionierte sie mit der BKK Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz. Die Kasse ist rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung.

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