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Zuzahlung

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  • Zuzahlung bei der Krankenkasse: Regeln, Beträge und Belastungsgrenze

    Gesetzlich Versicherte zahlen bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Krankenhausaufenthalten zusätzlich zur Krankenversicherung eine Zuzahlung. Die Zuzahlung für Arzneimittel beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Belastungsgrenze schützt Versicherte vor finanzieller Überforderung durch Zuzahlungen.

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