Kostenerstattung bei der Krankenkasse: Prinzip, Ablauf und Wahlrecht
Bei Kostenerstattung zahlst du die Arztrechnung selbst und reichst sie bei der Krankenkasse ein. Diese erstattet den Betrag wie bei Sachleistung, minus Zuzahlung und Verwaltungskostenabschlag. Diese Option besteht neben dem üblichen Sachleistungsprinzip. Du informierst die Krankenkasse vorher schriftlich. Die Bindungsfrist liegt bei mindestens ein Kalendervierteljahr.