Paritätischer Beitrag: Krankenkassenbeiträge paritätisch finanziert
Seit dem 1. Januar 2019 wird die Krankenversicherung paritätisch finanziert: Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge zu gleichen Teilen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, der individuelle Zusatzbeitrag durchschnittlich 1,0 Prozent. Bis Ende 2018 zahlten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag noch allein.