Zuzahlung bei der Krankenkasse: Regeln, Beträge und Belastungsgrenze
Gesetzlich Versicherte zahlen bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Krankenhausaufenthalten zusätzlich zur Krankenversicherung eine Zuzahlung. Die Zuzahlung für Arzneimittel beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Belastungsgrenze schützt Versicherte vor finanzieller Überforderung durch Zuzahlungen.