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type: Article
title: "Krankenkasse bei Auslandsaufenthalt: Kündigung, Anwartschaft und Wiederaufnahme"
description: "Auslandsaufenthalt: Austritt aus der GKV möglich, Wiederaufnahme nach § 5 SGB V und Anwartschaftsversicherung regeln die Versorgung."
resource: "https://versicherung.org/t/ys3ezfdd1nts/"
locale: de
published: "2026-04-22T17:31:21.293Z"
timestamp: "2026-07-20T13:00:12.719Z"
tags:
  - "krankenkassen"
  - "krankenversicherung"
  - "versicherung"
entities:
  - "https://www.wikidata.org/entity/Q107112685"
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# Krankenkasse bei Auslandsaufenthalt: Kündigung, Anwartschaft und Wiederaufnahme

Wer länger ins Ausland geht, muss regeln, was mit der Krankenversicherung geschieht. Der Austritt aus der GKV ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Nach der Rückkehr greift die Wiederaufnahme nach § 5 SGB V. Eine Anwartschaftsversicherung schützt vor späteren Beitragserhöhungen. Kündigungsfristen sind wichtig.

**Inhalt**

- Gesetzliche Versicherungspflicht in Deutschland
- Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung
- Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung
- Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?
- Gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der EU
- Pflegepflichtversicherung bei Anwartschaft
- Krankenrücktransport und Kostenübernahme durch die GKV
- Richtig versichert für den Auslandsaufenthalt

Volltext: https://versicherung.org/t/ys3ezfdd1nts/
