R+V Betriebskrankenkasse - Wiesbaden
Die R+V Betriebskrankenkasse ist die Betriebskrankenkasse der R+V Versicherung AG und wurde 1992 gegründet. Seit 2002 ist sie bundesweit für alle Versicherungspflichtigen offen. Mit 172.037 Versicherten und einem Zusatzbeitrag von 3,49 Prozent (2026) zählt sie zu den teuereren gesetzlichen Krankenkassen. Etwa 40 Prozent der Versicherten sind Beschäftigte in Volks- und Raiffeisenbanken.
Die R+V BKK ist die Betriebskrankenkasse der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Gegründet am 1. Januar 1992 zunächst als geschlossene Kasse für Mitarbeiter der R+V Versicherung AG, öffnete sie sich zum 1. Januar 2002 bundesweit für alle Versicherungspflichtigen. Der Zusatzbeitrag beträgt ab 1. Januar 2026 3,49 Prozent (Quelle: ruv-bkk.de, 2026); zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 % ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 18,09 Prozent. Die Kasse zählt damit zu den überdurchschnittlich teuren gesetzlichen Krankenversicherungen.
Stand 1. Juli 2025 waren 172.037 Personen bei der R+V BKK versichert (134.567 Mitglieder; Quelle: krankenkassen.de, Stand 01.07.2025). Rund 40 Prozent der Versicherten sind Beschäftigte in genossenschaftlichen Kreditinstituten (Volks- und Raiffeisenbanken). Ca. 320 Mitarbeiter betreuen die Versicherten von einem einzigen Standort in Wiesbaden aus (Quelle: Wikipedia, Dezember 2024). Das Haushaltsvolumen lag 2024 bei rund 596 Millionen Euro.
Adresse und Kontakt
R+V Betriebskrankenkasse
- Anschrift: Kreuzberger Ring 21, 65205 Wiesbaden
- Telefon: 0611 99909-0
- Website: www.ruv-bkk.de
- Öffnung: bundesweit, alle 16 Bundesländer
Leistungen und Zusatzangebote
Die R+V BKK bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen eine Reihe von Satzungsleistungen und Bonusprogrammen:
- Osteopathie-Zuschuss bis 120 Euro pro Jahr
- Professionelle Zahnreinigung (Zuschuss)
- Erweiterte Krebsfrüherkennung (Brust, Haut, Darm)
- Homöopathie und anthroposophische Medizin
- Bonusprogramm mit bis zu 225 Euro jährlich
- Telemedizin via TeleClinic, medizinische Infohotline 24/7
- Arztterminavermittlung und Hebammenvermittlung
- Mutter-Kind-Kuren, Ernährungskurse, Reiseimpfschutz
Beitragshistorie und Kennzahlen 2026
Der Zusatzbeitrag wurde zum 1. Januar 2026 von 2,96 Prozent (2025) auf 3,49 Prozent angehoben — ein Anstieg um 0,53 Prozentpunkte. Der Arbeitnehmeranteil am Gesamtbeitrag beträgt 9,04 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei monatlich 5.812,50 Euro (Jahresgrenze: 69.750 Euro). Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Soziale Sicherung.