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type: Article
title: "Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuerliche Absetzbarkeit - Praktische Tipps"
description: "BU-Beiträge als Sonderausgabe absetzen: Höchstgrenzen von 1.900 Euro (Angestellte) oder 2.800 Euro (Selbständige). Praktische Auswirkung oft begrenzt."
resource: "https://versicherung.org/t/r0b9lw2lqxkp/"
locale: de
published: "2026-04-22T17:29:12.112Z"
timestamp: "2026-07-20T12:56:18.231Z"
tags:
  - "berufsunfaehigkeit"
  - "sonderausgaben"
  - "steuererklaerung"
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# Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuerliche Absetzbarkeit - Praktische Tipps

Die Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings wirken sie sich in der Praxis oft nicht mehr aus, da die Höchstgrenze von jährlich 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige meist bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wird.

**Inhalt**

- Rentendauer & Ertragsanteil
- Kann ich die BU als Werbungskosten geltend machen?
- Wo muss ich die BU in der elektronischen Steuererklärung eintragen?
- Besteht ein Unterschied, ob ich eine BU oder eine BUZ abgeschlossen habe?
- Muss ich Steuern zahlen, wenn ich eine BU Rente erhalte?

Volltext: https://versicherung.org/t/r0b9lw2lqxkp/
