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type: Article
title: "Arbeitslosenversicherung: Gesetzliche und private Optionen"
description: "Arbeitslosenversicherung seit 1927 Pflichtversicherung in Deutschland. Beitragssatz 2,4 Prozent, geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer."
resource: "https://versicherung.org/t/pglugxznik04/"
locale: de
published: "2026-04-22T17:28:35.225Z"
timestamp: "2026-07-20T17:05:59.407Z"
tags:
  - "versicherung"
  - "vorsorge"
  - "wiki"
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# Arbeitslosenversicherung: Gesetzliche und private Optionen

Die Arbeitslosenversicherung ist seit 1927 eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie sichert Arbeitnehmer ab, wenn sie ihren Job verlieren oder längere Zeit arbeitslos sind. Der Beitragssatz liegt bei 2,4 Prozent des Bruttoentgelts, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch teilen. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren regionalen Agenturen.

**Inhalt**

- Träger und gesetzliche Grundlagen
- Beiträge und Bemessungsgrenzen
- Leistungen der Arbeitslosenversicherung
- Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
- Arbeitslosengeld I und Bürgergeld
- Weitere verwandte Themen
- Private Arbeitslosenversicherung
- Private Arbeitslosenversicherung: Voraussetzungen und Anforderungen
- Rechenbeispiele zur privaten Arbeitslosenversicherung
- Versicherungsbeiträge und Leistungen

Volltext: https://versicherung.org/t/pglugxznik04/
