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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Geschlossene Krankenversorgung für Bundesbahnbeamte (KöR des BEV): 115.000 Mitglieder, ~161.000 Versicherte (2025), Beitragssatz 9 % seit Feb. 2025.

Lesezeit
2 Min
Hub
Krankenkassen
Datum
22. Apr. 2026
Sprache
DE
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Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Sie erfüllt die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des BEV gegenüber seinen Beamten und deren Angehörigen bei Krankheit, Geburt, Tod und Prävention. Die KVB ist kein GKV-Träger und erhebt keinen gesetzlichen Zusatzbeitrag; ihre Beitragslogik folgt dem PKV-ähnlichen Beamten-Beihilfesystem.

Die KVB ist seit dem 31. Dezember 1993 (Bahnreform) für Neumitglieder geschlossen. Da seit 1994 keine neuen Beamtenverhältnisse bei der Deutschen Bahn AG begründet werden, können keine weiteren Personen aufgenommen werden — Ausnahme: Familienangehörige (Kinder, Ehegatten) bestehender Mitglieder. Zum 31. Dezember 2025 versorgt die KVB rund 115.000 Mitglieder mit insgesamt ca. 161.000 Versicherten einschließlich Angehöriger (Quelle: kvb.bund.de, Stand 2025).

Daten und Fakten

Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Sozialeinrichtung des BEV)

Träger: Bundeseisenbahnvermögen (BEV)

Beitragssatz: 9 % (davon 6 % Arbeitgeberanteil BEV), seit 1. Februar 2025 (zuvor 8,4 % / 5,6 %)

Mitgliedschaft: Geschlossen seit 31.12.1993; Aufnahme nur für Familienangehörige bestehender Mitglieder

Versicherte: ca. 115.000 Mitglieder, ~161.000 Versicherte gesamt (Stand 31.12.2025)

Verwaltungsbezirke: Münster, Kassel, Wuppertal, Frankfurt, Karlsruhe, Rosenheim (je ein Bezirksgeschäftsführer)

Adresse und Kontakt

Hauptverwaltung: Salvador-Allende-Straße 7, 60487 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 247 030 | Telefax: 069 / 247 032 99

Website: www.kvb.bund.de

Leistungen

Die KVB-Tarife richten sich an Beamte des BEV und der Deutschen Bahn AG sowie deren Angehörige und Hinterbliebene. Die Leistungen ergänzen die Beihilfe des BEV; sie decken keinen vollständigen Versicherungsschutz ab, da Eigenanteile und Zuzahlungen anfallen.

Abgedeckte Leistungsbereiche: Ärztliche Behandlung (inkl. Hebammen), ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie bis 20 Sitzungen/Jahr, zahnärztliche Leistungen bis zur GOZ-Höchstgrenze, Zweibettzimmer im Krankenhaus bis GOÄ-Höchstsätze, Krankentransporte (ohne Zuzahlung), Heilbehandlungen und Rücktransporte bei Auslandsaufenthalten sowie ab 1. Februar 2026 aktualisierte Höchstbeträge für Physiotherapie, Massagen, Bäder, Kälte-/Wärmeanwendungen und Elektrotherapie.

Pflegeversicherung: Die Leistungsabwicklung in der Pflegeversicherung übernimmt seit 1. Januar 2025 die HMM Deutschland GmbH als neuer Dienstleister (Ausschreibungsverfahren 2024). Die Beihilfebearbeitung verbleibt bei der KVB.

Geschichte

Gegründet am 1. April 1926 als Reichsbahnbeamten-Krankenversorgung (RKV), seit 1928 Körperschaft des öffentlichen Rechts. 1951 Umbenennung in Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Mit der Bahnreform 1994 wurde die KVB für Neumitglieder geschlossen und betreut seitdem einen schrumpfenden Bestand an Bahnbeamten und deren Familien.

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