---
type: Article
title: "Krankenversicherung für Arbeitslose: Gesetzliche Absicherung"
description: "Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die GKV-Beiträge und Zusatzbeiträge. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen."
resource: "https://versicherung.org/t/aj8yni8p1ebg/"
locale: de
published: "2026-04-22T17:29:49.046Z"
timestamp: "2026-07-20T17:05:53.596Z"
tags:
  - "arbeitslose"
  - "krankenversicherung"
  - "zusatzbeitrag"
---

# Krankenversicherung für Arbeitslose: Gesetzliche Absicherung

Bei Arbeitslosigkeit werden die GKV-Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Seit 2015 werden auch die Zusatzbeiträge abgedeckt. Der Versicherungsschutz besteht bei der bisherigen Krankenkasse fort. Ein Wechsel ist zu Beginn oder während der Arbeitslosigkeit möglich. Ausnahmen mit Versicherungsfreiheit oder Befreiung sind unter bestimmten Bedingungen möglich.

**Inhalt**

- Regelungen zur GKV
- Sie sind arbeitslos? - Wichtiges auf einen Blick
- Zusatzbeitrag bei Arbeitslosigkeit
- Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung
- Ende der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft
- Statistiken: Bezug von Arbeitslosengeld
- Entlastung für Hartz-IV-Empfänger

Volltext: https://versicherung.org/t/aj8yni8p1ebg/
