Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuerliche Absetzbarkeit - Praktische Tipps
Die Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings wirken sie sich in der Praxis oft nicht mehr aus, da die Höchstgrenze von jährlich 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige meist bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wird.