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Pflegetagebuch

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  • Pflegeantrag: Richtig beantragen und Begutachtungsverfahren

    Die Pflegekasse zahlt keine Leistungen ohne Antrag: Pflegegeld und Kostenerstattungen müssen beantragt werden. Der Antrag kann formlos, telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten ist Voraussetzung. Ein wichtiger Nachweis ist ein Pflegetagebuch, in dem minutengenau die tägliche Pflegeaktivität dokumentiert wird.

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