Pflegegrade: Neue Stufen, Regelungen und Änderungen
Alle pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden in fünf Pflegegrade eingeteilt. Die Einteilung basiert auf der Schwere der Beeinträchtigung und dem täglichen Pflegeaufwand. Das Hauptkriterium ist die Zeit, die für die Grundpflege nötig ist. Die Grundpflege umfasst Körperpflege, Ernährung und Mobilität.