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  • Pflegebedürftigkeit: Ab wann die Pflegeversicherung zahlt

    Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person mindestens sechs Monate dauerhaft alltägliche Aufgaben nicht selbstständig bewältigen kann und Hilfe benötigt. Pflegebedürftigkeit bezieht sich nicht nur auf ältere Menschen, sondern auch auf körperlich, kognitiv oder psychisch beeinträchtigte Personen.

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