Integrierte Versorgung verstehen: GKV-Leistung für chronisch Kranke mit besonderen Vorteilen
Die Integrierte Versorgung verbessert die Kooperation zwischen ambulanten und stationären Bereichen. Ärzte, Fachärzte und Krankenhäuser kooperieren miteinander. Ziel ist es, Behandlungen effizienter zu gestalten und Kosten zu senken. Versicherte werden in vernetzten Strukturen behandelt. Die rechtliche Grundlage ist in §§ 140a-d SGB V geregelt.