Krankenversicherung für Arbeitslose: Gesetzliche Absicherung
Bei Arbeitslosigkeit werden die GKV-Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Seit 2015 werden auch die Zusatzbeiträge abgedeckt. Der Versicherungsschutz besteht bei der bisherigen Krankenkasse fort. Ein Wechsel ist zu Beginn oder während der Arbeitslosigkeit möglich. Ausnahmen mit Versicherungsfreiheit oder Befreiung sind unter bestimmten Bedingungen möglich.