Gesetzliche Krankenversicherung für Richter & Anwälte
Juristen, die als Anwälte selbstständig tätig sind, haben Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Ähnlich verhält es sich mit verbeamteten Richtern. Wer jedoch in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, unterliegt der Versicherungspflichtgrenze. Bei Einkommen oberhalb dieser Grenze besteht Wahlfreiheit.